Allgemeines zu Kaminkehrern:

 

Das Kehrmonopol, auch Schornsteinfeger-Monopol ist eine Regelung des Berufsrechts der Schornsteinfeger in Deutschland, die seit 2008 zum Teil abgeschafft wurde. Danach darf die Feuerstättenschau nur von staatlich zugelassenen Bezirksschornsteinfegern durchgeführt werden. Kehrarbeiten und andere Aufgaben können auch einem anderen Schornsteinfeger übertragen werden.

 

Quelle: WIKIPEDIA

 

Tobias Zenz

Hausanschrift:Auweg 8
83313 Siegsdorf
Mobil:0176 42933944
E-Mail:kaminkehrer-zenz@gmx.de

Hansjörg Gstatter

Hausanschrift:Gunezrhainerweg 2a
83324 Ruhpolding
Mobil:0171 4297778
E-Mail:Kaminkehrer.Gstatter@yahoo.de