Veranstaltungen müssen angezeigt werden

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Mindestens 1 - 2 Wochen - besser wäre es mindestens 2 Wochen (wegen freier Tage der Mitarbeiter) - vor einer Veranstaltung müssen  Ihre öffentlichen Veranstaltungen  angezeigt werden. Wenn bei Ihren Feiern oder Events auch öffentliche Straßen oder Plätze genutzt werden müssen Sie bitte auch das Formular für die verkehrsrechtliche Nutzung ausfüllen, gegenfalls einen Plan oder eine Skizze mit einreichen

 

Bitte füllen Sie die unten zum Download bereitgestellten Formulare aus.

Wir können dann entscheiden, ob die Veranstaltungen genehmigungspflichtig sind oder nicht.

Aus Sicherheits- und Organisationsgründen benötigt das Ordnungsamt Ihre Angaben.