Allgemeines zu Kaminkehrern:

 

Das Kehrmonopol, auch Schornsteinfeger-Monopol ist eine Regelung des Berufsrechts der Schornsteinfeger in Deutschland, die seit 2008 zum Teil abgeschafft wurde. Danach darf die Feuerstättenschau nur von staatlich zugelassenen Bezirksschornsteinfegern durchgeführt werden. Kehrarbeiten und andere Aufgaben können auch einem anderen Schornsteinfeger übertragen werden.

 

Quelle: WIKIPEDIA

 

Versorger / Entsorger

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Bereich Schneizlreuth

Hausanschrift:Gunezrhainerweg 2a 83324 Ruhpolding
Ansprechpartner/in: Hansjörg Gstatter
Mobil:0171 4297778
E-Mail:

Für den Kehrbezirk Schneizlreuth

(gemäß der offiziellen Innungseite https://www.schornsteinfeger-innung-oberbayern.de)