Allgemeines zu Kaminkehrern:

 

Das Kehrmonopol, auch Schornsteinfeger-Monopol ist eine Regelung des Berufsrechts der Schornsteinfeger in Deutschland, die seit 2008 zum Teil abgeschafft wurde. Danach darf die Feuerstättenschau nur von staatlich zugelassenen Bezirksschornsteinfegern durchgeführt werden. Kehrarbeiten und andere Aufgaben können auch einem anderen Schornsteinfeger übertragen werden.

 

Quelle: WIKIPEDIA

 

Versorger / Entsorger

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Bereich Weißbach a.d.A.

Hausanschrift:Auweg 8 83313 Siegsdorf
Ansprechpartner/in: Tobias Zenz
Mobil:0176 42933944
E-Mail:

Für den Kehrbezirk Weißbach.a.d.A.

(gemäß der offiziellen Innungseite https://www.schornsteinfeger-innung-oberbayern.de)