Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Das Wählerverzeichnis wurde am 10. Januar 2025 erstellt.
Anschließend werden nun ab ca. Anfang Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigte der Gemeinde zugestellt.
Anhand der Daten auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief können Sie bei Bedarf Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Schneizlreuth beantragen.
>> Sollten Sie bis 05.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. <<
Unter folgendem Link können Sie von Samstag, 01.02.2025 bis Dienstag, 18.02.2025 Briefwahlunterlagen beantragen:
Briefwahlantrag | Gemeinde Schneizlreuth (buergerservice-portal.de)
oder per QR-Code auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung
Hinweise:
- Auf Grund des relativ kurzen Zeitraums zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Briefwahl gleich persönlich bei uns vor Ort im Rathaus zu tätigen.
Hierfür steht Ihnen eine Wahlkabine im Erdgeschoss des Rathauses (barrierefrei) zur Verfügung.
- Einer telefonischen Beantragung von Briefwahlunterlagen kann nicht stattgegeben werden!
Weitere Infos unter:
https://www.lra-bgl.de/t/der-landkreis/wahlen/
oder
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Der Wahltermin
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).
Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 27. August 2025 und Sonntag, dem 26. Oktober 2025 liegen.
Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.
Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag zunächst auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271)).
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).