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Gesetzliche Ruhezeiten


Allgemeine Informationen

Von mittags 13:00 bis 15:00 Uhr und 22:00 abends bis 6:00 Uhr morgens:

Samstag ist ein normaler Werktag.

Sonn- und Feiertage sind generell Ruhetage.

In diesen Zeiten ist es Ihnen nicht gestattet, zu hämmern, zu bohren oder andere laute Geräusche zu erzeugen, insbesondere wenn Ihre Aktivitäten von Dritten wahrgenommen werden können.


Ansprechpartner

Oeffentliche Sicherheit und Ordnung
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Merkblätter

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