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Gesetzliche Feiertage


Allgemeine Informationen

Gesetzliche Feiertage in Bayern sind durch das Feiertagsgesetz (FTG) geregelt, das den Schutz von Feiertagen und stillen Tagen festlegt. An diesen Tagen sind öffentliche Arbeiten und gewisse Veranstaltungen verboten, um die Feiertagsruhe zu wahren. 

 

Die gesetzlichen Feiertage in Bayern umfassen:

 

  • 1. Januar - Neujahr

  • 6. Januar - Heilige Drei Könige

  • Karfreitag

  • Ostermontag

  • 1. Mai - Tag der Arbeit

  • Christi Himmelfahrt

  • Pfingstmontag

  • Fronleichnam

  • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit

  • 1. November - Allerheiligen

  • 25. Dezember - Erster Weihnachtstag

  • 26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag

     

Zusätzlich gibt es regionale Feiertage wie den 15. August (Mariä Himmelfahrt) und den 8. August (Friedensfest in Augsburg). Stille Tage wie Aschermittwoch, Gründonnerstag und Karsamstag haben ebenfalls spezielle Regelungen, wobei öffentliche Veranstaltungen eingeschränkt sind. Der Schutz stiller Tage beginnt um 2.00 Uhr, mit Ausnahmen für bestimmte Tage.


Ansprechpartner

Oeffentliche Sicherheit und Ordnung
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth