Gesetzliche Feiertage
Allgemeine Informationen
Gesetzliche Feiertage in Bayern sind durch das Feiertagsgesetz (FTG) geregelt, das den Schutz von Feiertagen und stillen Tagen festlegt. An diesen Tagen sind öffentliche Arbeiten und gewisse Veranstaltungen verboten, um die Feiertagsruhe zu wahren.
Die gesetzlichen Feiertage in Bayern umfassen:
1. Januar - Neujahr
6. Januar - Heilige Drei Könige
Karfreitag
Ostermontag
1. Mai - Tag der Arbeit
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
1. November - Allerheiligen
25. Dezember - Erster Weihnachtstag
26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag
Zusätzlich gibt es regionale Feiertage wie den 15. August (Mariä Himmelfahrt) und den 8. August (Friedensfest in Augsburg). Stille Tage wie Aschermittwoch, Gründonnerstag und Karsamstag haben ebenfalls spezielle Regelungen, wobei öffentliche Veranstaltungen eingeschränkt sind. Der Schutz stiller Tage beginnt um 2.00 Uhr, mit Ausnahmen für bestimmte Tage.
Ansprechpartner
Oeffentliche Sicherheit und OrdnungBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth


