Wildschäden
Allgemeine Informationen
Ein Wildschaden ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anzumelden.
"Wildschaden" bezeichnet den durch Wild verursachten Schaden an landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Nicht beinhaltet sind Schäden, die auf Wildunfällen beruhen, z. B. Kollision eines Fahrzeugs.
Der Schadensfall ist binnen einer Woche - nachdem der Berechtigte von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte - bei der Gemeinde anzumelden, anderenfalls erlischt der Anspruch auf Schadensersatz.
Ansprechpartner
Oeffentliche Sicherheit und OrdnungBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Merkblätter
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