Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses


Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn im Steueramt anmelden und Hundesteuer zahlen. 

 

Die Steuersätze sind:

Eine 50 %ige Ermäßigung für den ersten Hund gibt es, wenn er als Jagdhund geführt wird oder in einem Weiler gehalten wird.

 

Die Steuer für Kampfhunde beträgt 500,00 € jährlich, und ihre Haltung in Schneizlreuth ist erlaubnispflichtig. Es gelten besondere Vorschriften für Hunde mit hoher Aggressivität.

Für das Negativzeugnis muss der Hund von einem vereidigten Sachverständigen begutachtet werden.


Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 

 

 

 


Ansprechpartner

Steueramt
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Frau Barbara Friedl
Zimmer 103 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-16

Frau Rosa-Maria Hölzl
Zimmer 108 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-17


Formulare


Merkblätter

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