Pass- & Ausweiswesen
Gebühren
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 EUR (Gültigkeit: 6 Jahre)
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 46,00 EUR (Gültigkeit: 10 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR (Gültigkeit: 3 Monate)
Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Personalausweisbehörde gefertigt wurde
Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden
Direktversand eines Personalausweises: 15,00 EUR
Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR (Gültigkeit: 6 Jahre)
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR (Gültigkeit: 10 Jahre)
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR (Gültigkeit: 1 Jahr)
Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Passbehörde gefertigt wurde
Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR
Direktversand eines Reisepasses: 15,00 EUR
Verdoppelung der Gebühren:
Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres) oder vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Hinweis:
Bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass ist die Gebühr für eine eventuelle Lichtbilderstellung durch die Passbehörde nur einmalig zu entrichten.
Ansprechpartner
Melde- / PassamtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth



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