Straßenverkehrsrechtliche Anordnung §45 StVo
Allgemeine Informationen
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums zum Beispiel für Baustellen, Umzüge, Veranstaltungen oder Filmdreharbeiten benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis = verkehrsrechtliche Anordnung.
Es handelt sich dabei um eine behördliche Regelung im Straßenverkehr, die dazu dient, bestimmte Verkehrsabläufe zu regeln oder zu ändern. Sie kann vorübergehend oder dauerhaft sein und wird von der zuständigen Gemeinde erlassen.
Verkehrsrechtliche Anordnungen sind rechtlich bindend und von allen Verkehrsteilnehmern zu befolgen. Grundlage für die verkehrsrechtliche Anordnung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Für die verkehrsrechtliche Anordnung in der Gemeinde Schneizlreuth ist das Bauamt zuständig.
Ansprechpartner
Oeffentliche Sicherheit und OrdnungBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Birgit Steinbacher
Zimmer 204 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-22
Herr Michael Faber
Zimmer 201 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-21
Formulare
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1_Antrag Baustellenanordnung
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2_Fertigstellungsanzeige
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Antrag Nutzung öffentlicher Verkehrsgrund
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Antrag Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund


