Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Allgemeine Informationen
Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
Oeffentliche Sicherheit und OrdnungBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Rosa-Maria Hölzl
Zimmer 108 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-17


