Wohnsitz; Abmeldung
Allgemeine Informationen
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
Melde- / PassamtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Barbara Fries
Zimmer 102 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-15
Frau Teresa Steinbacher
Zimmer 102 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-14


