Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Allgemeine Informationen
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben. 
Ansprechpartner
BauamtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Herr Michael Faber
Zimmer 201 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-21


