Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
Allgemeine Informationen
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
KläranlageBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Herr Michael Restner
Berchtesgadener Str. 12
83458 83458 Schneizlreuth
(+49(0)151) 18307881


