Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
Allgemeine Informationen
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
Leistungsdetails
Beschreibung
Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) ist für häusliches Schmutzwasser bis 8 m3/d von der Gemeinde zu bezahlen, wenn das Schmutzwasser ohne Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Die Abgabe kann auf den Verursacher abgewälzt werden.
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen. Als Kleineinleiter werden Haushalte bezeichnet, die weniger als 8 m3 Schmutzwasser pro Tag in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen. Den abgabepflichtigen Gemeinden wurde durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, die Abwasserabgabe auf die Grundstückseigentümer abzuwälzen.
Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt.
Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn die Einleitung in einer Kleinkläranlage, die entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet worden ist, behandelt wurde und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist.
Kosten
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Zahl der Bewohner des Grundstücks.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Pauschalierung bei Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem SchmutzwasserArt. 7 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG)
Abgabe für Kleineinleiter§ 9 Abs. 2 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Abgabepflicht, AbgabesatzArt. 8 Abs. 1 und 3 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG)
Abgabepflicht für Dritte, Abwälzbarkeit
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
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FREIGABEVERMERK
Stand: 01.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
KläranlageBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Herr Michael Restner
Berchtesgadener Str. 12
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