Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Allgemeine Informationen
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
Melde- / PassamtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Barbara Fries
Zimmer 102 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-15
Frau Teresa Steinbacher
Zimmer 102 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-14


