Außenbereichssatzung; Erlass
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
BauamtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Herr Michael Faber
Zimmer 201 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-21