Bankeinzüge Sepa Mandate
Allgemeine Informationen
Ein SEPA-Mandat die schriftliche Erlaubnis der Bürgerinnen und Bürger, damit die Kommune (der Zahlungsempfänger) fällige Beträge wie Steuern oder Abgaben direkt von deren Bankkonto einziehen darf. Diese Vollmacht, das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat, enthält wichtige Informationen wie die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz und ermächtigt zugleich die Bank des Zahlers, die Lastschrift einzulösen.
Für den Zahler bedeutet das:
Sie erteilen die Erlaubnis zum Einzug durch die Kommune.
Sie weisen Ihre Bank an, die Lastschrift einzulösen.
Sie haben das Recht, den Betrag innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum zu verlangen.
Ansprechpartner
KasseBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Monika Mühlberger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-13
Frau Barbara Bauregger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-12


