BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bankeinzüge Sepa Mandate


Allgemeine Informationen

Ein SEPA-Mandat die schriftliche Erlaubnis der Bürgerinnen und Bürger, damit die Kommune (der Zahlungsempfänger) fällige Beträge wie Steuern oder Abgaben direkt von deren Bankkonto einziehen darf. Diese Vollmacht, das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat, enthält wichtige Informationen wie die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz und ermächtigt zugleich die Bank des Zahlers, die Lastschrift einzulösen. 

 

Für den Zahler bedeutet das:

  • Sie erteilen die Erlaubnis zum Einzug durch die Kommune.

  • Sie weisen Ihre Bank an, die Lastschrift einzulösen.

  • Sie haben das Recht, den Betrag innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum zu verlangen. 


Ansprechpartner

Kasse
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Frau Monika Mühlberger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-13

Frau Barbara Bauregger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-12