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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan


Allgemeine Informationen

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

 

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Berchtesgadener Land

 

 

Leistungsdetails

Beschreibung

Bebauungspläne können von ihren Festsetzungen Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans können Sie nur dann beantragen, wenn eine solche Ausnahme vorgesehen ist. Ihr Vorhaben ist jedoch auch bei Zulassung der Ausnahme an den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen, von denen keine Ausnahme möglich ist.

 

Üblicherweise wird eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Ausnahme.

 

Auch, wenn für Sie eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen wird, sind Sie dennoch zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen verpflichtet.

 

Die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausnahme kann also gegebenenfalls dennoch eine Ausnahme versagt werden.

Voraussetzung

Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

 

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist

  • es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,

  • der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und

  • Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.

Erforderliche Unterlagen
  • aktueller Katasterauszug

     

  • Lageplan
    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

     

  • Bauzeichnungen

     

  • ggf. weitere Unterlagen
    Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.

Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
  • Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.

  • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.

  • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.

  • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.

  • Sind durch die Ausnahme Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.

  • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

     

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Ausnahme ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.

  • Der Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.

  • Soweit der Antrag zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde gelangt, leitet diese ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiter.

Kosten

Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

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   Freigabevermerk 

FREIGABEVERMERK

Stand: 01.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium (siehe BayernPortal)

 


Ansprechpartner

Bauamt
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Herr Michael Faber
Zimmer 201 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-21

Frau Birgit Steinbacher
Zimmer 204 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-22