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Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids


Allgemeine Informationen

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

 

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Berchtesgadener Land

 

Vorbescheid online beantragen

Sie können den Vorbescheid online beantragen.

Formulare

 

Leistungsdetails

Beschreibung

Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Baugenehmigung stellen. Gegenstand eines Vorbescheids kann nur sein, was auch Gegenstand im späteren Baugenehmigungsverfahren ist.

 

Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.

Voraussetzung

Der beantragte Vorbescheid wird Ihnen nur dann erteilt, wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Bauvorhabens erteilt werden. Er kann also beispielsweise nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.

Erforderliche Unterlagen
  • aktueller Katasterauszug

     

  • ggf. Lageplan
    Nicht erforderlich, sofern nur die Änderung baulicher Anlagen beantragt wird, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden.

     

  • Bauzeichnungen

     

  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")

     

  • ggf. erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung
    von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
    Nur erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann. Auch erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt.

 

  • ggf. Berechnung des zulässigen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
    Nur erforderlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält.

 

  • ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme (Formblatt siehe unter "Formulare")

     

  • gegebenenfalls weitere Unterlagen
    Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise eine Baumbestandserklärung. Dies aber nur, wenn die Gemeinde dies verlangt.

Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
  • Kontaktieren Sie ggf. bereits vor Antragstellung die Gemeinde, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt, wenn Sie Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens haben.

  • Beteiligen Sie Ihre Nachbarn, indem Sie diesen den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Zustimmung vorlegen. Eine etwaige Zustimmung bedarf der Schriftform. Die Bauaufsichtsbehörde kann bei Anträgen auf Vorbescheid (ausnahmsweise) auf die Durchführung der Nachbarbeteiligung verzichten, wenn Sie dies beantragen.

  • Reichen Sie den Antrag auf Vorbescheid dann mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden) ein.

  • Reichen Sie den Antrag in dreifacher Ausfertigung und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare ein. Ist die untere Bauaufsichtsbehörde zugleich Gemeinde, genügen zwei Ausfertigungen.

  • Der Antrag bedarf der Schriftform, eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn.

  • Soweit die untere Bauaufsichtsbehörde nicht selbst Gemeinde ist, beteiligt sie die Gemeinde zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen.

  • Vor einer Entscheidung hat die untere Bauaufsichtsbehörde die Stellen zu beteiligen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann (beispielsweise die untere Immissionsschutzbehörde, die untere Wasserrechtsbehörde oder die Straßenverkehrsbehörde). Bei Anträgen auf Vorbescheid ist dies abhängig von der gestellten Frage.

     

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf Vorbescheid ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.

 

  • Nach Beteiligung der Nachbarn kann der Antrag unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden.

  • Die vorgegebenen Formulare Bauantrag und Baubeschreibung werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.

  • Die Bauvorlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.

  • Die Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.

Kosten

Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.

 

Die Gebühren können auf eine spätere Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

Der Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der Anzahl der beteiligten Stellen und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.

Besondere Hinweise

Ein Vorbescheid ist beispielsweise sinnvoll zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf

Erhalten Sie den beantragten Vorbescheid nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung des beantragten Vorbescheids zu richten.

Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Weiterführende Links
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Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.

 

Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

 

Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

 

Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

 

Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

 

Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht

Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.

 

Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer in einem Bebauungsplan festgesetzten Ausnahme entspricht, können Sie eine Ausnahme beantragen.

 

Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

 

Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.

 

Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs

Wenn Sie den Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige online eingereicht haben, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden.

 

Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

 

 

   Freigabevermerk 

FREIGABEVERMERK

Stand: 01.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Frau Birgit Steinbacher
Zimmer 204 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-22