Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
SteueramtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Barbara Friedl
Zimmer 103 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-16


