Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
Allgemeine Informationen
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
KämmereiBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Christine Ober
Zimmer 202 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-25


