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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen


Allgemeine Informationen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 


Ansprechpartner

Kämmerei
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Frau Christine Ober
Zimmer 202 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-25