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Kirchenaustritt; Erklärung


Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 


Ansprechpartner

Melde- / Passamt
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Standesamt Bad Reichenhall
Rathausplatz 1
83435 Bad Reichenhall
Telefon (08651) 775-0