Kirchenaustritt; Erklärung
Allgemeine Informationen
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
Melde- / PassamtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Standesamt Bad Reichenhall
Rathausplatz 1
83435 Bad Reichenhall
(08651) 775-0


