Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Allgemeine Informationen
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
KasseBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Monika Mühlberger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-13
Frau Barbara Bauregger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-12


