Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
SteueramtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Barbara Friedl
Zimmer 103 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-16


