Kurbeitrag; Veranlagung
Allgemeine Informationen
Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
Ansprechpartner
SteueramtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Barbara Friedl
Zimmer 103 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-16