Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
Allgemeine Informationen
Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben. 
Ansprechpartner
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Frau Elisabeth Holzner
Zimmer 203 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
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