Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Allgemeine Informationen
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
Oeffentliche Sicherheit und OrdnungBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Rosa-Maria Hölzl
Zimmer 108 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-17


