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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis


Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 


Ansprechpartner

Oeffentliche Sicherheit und Ordnung
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Frau Rosa-Maria Hölzl
Zimmer 108 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-17