Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
Allgemeine Informationen
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
Oeffentliche Sicherheit und OrdnungBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Rosa-Maria Hölzl
Zimmer 108 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-17


