Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
BauamtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Herr Michael Faber
Zimmer 201 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-21