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Parkgebühren; Zahlung


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 


Ansprechpartner

Kasse
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Frau Monika Mühlberger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-13

Frau Barbara Bauregger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-12