Parkgebühren; Zahlung
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
KasseBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Monika Mühlberger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-13
Frau Barbara Bauregger
Zimmer 101 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-12


