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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 


Ansprechpartner

Oeffentliche Sicherheit und Ordnung
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Frau Rosa-Maria Hölzl
Zimmer 108 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-17