Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
Oeffentliche Sicherheit und OrdnungBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Rosa-Maria Hölzl
Zimmer 108 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-17


