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Sterbefall; Anzeige


Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 


Ansprechpartner

Melde- / Passamt
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Standesamt Bad Reichenhall
Rathausplatz 1
83435 Bad Reichenhall
Telefon (08651) 775-0