Sterbefall; Anzeige
Allgemeine Informationen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
Melde- / PassamtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Standesamt Bad Reichenhall
Rathausplatz 1
83435 Bad Reichenhall
(08651) 775-0


