Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen
Allgemeine Informationen
Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
BauhofBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Herr Sebastian Bauregger
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(0172) 8787340
(08651) 7624629


