Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung
Allgemeine Informationen
Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
BauhofBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Herr Sebastian Bauregger
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(0172) 8787340
(08651) 7624629
Herr Erwin Bauregger
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)151) 14130663


