Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
Allgemeine Informationen
Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
KämmereiBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Christine Ober
Zimmer 202 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-25


