Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
Allgemeine Informationen
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
BauhofBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Herr Sebastian Bauregger
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(0172) 8787340
(08651) 7624629


