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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden


Allgemeine Informationen

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 


Ansprechpartner

Bauhof
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Herr Sebastian Bauregger
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (0172) 8787340
Telefon (08651) 7624629