Fisch

Fischen in Bayern

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.


Den Fischereischein können Sie bei der Gemeinde Schneizlreuth beantragen (siehe Antrags-Formular als pdf-Datei).

 

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

 

Voraussetzung

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben.

 

Die in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt. 

 

Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

 

Fristen

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit).

 

Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen.

 

Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

 

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (siehe unter "Verwandte Themen" - "Fischereiabgabe; Entrichtung") zusammen.

 

Fischereischeingebühr:

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit bei Zahlweis von 5 Jahren: 5,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €

 

Fischereiabgabe:

Der Fischereischein auf Lebenszeit:  gestaffelt nach Alter.

Der Fischereischein auf Lebenszeit für 5 Jahre: 40,00 € (muss aber unaufgefordert nach 5 Jahren verlängert werden)

Fischereiabgabe Ermäßigung:

Fischereischeine für Jugendliche 14-18 Jahre mit bestandener Fischerprüfung für 5 Jahre jeweils gültig bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag:    20,00 €

Personen in Ausbildung zum Fischwirt:     20,00 €

volljährige Personen mit mind. 80% Behinderung:    20,00 €

volljährige Personen mit mind. 50% Behinderung, sofern Nachweis einer sonderpädagogischen Förderung: 20,00 €

 

 

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  • Stand: 02.08.2021 16:25

weiterführendes PDF: Antrag Fischereischein Antrag Fischereischein

Antrag auf einen Fischereischein

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