Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden.
Welche Fristen hierbei für jeden einzelnen zu beachten sind und wie ein solcher Umtausch erfolgen kann, lesen Sie anbei.