Halbzeit im Mikrozensus

Das Bayerische Landesamt für Statistik informiert.

Mikrozensus

Mikrozensus

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2024 durchgeführt. Darüber hatte das Bayerisches Landesamt für Statistik bereits Anfang des Jahres mit einer Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2024 informiert. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.

 

In Bayern werden insgesamt rund 120 000 Personen in etwa 60 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. Im Laufe des Jahres haben bereits etwa 70 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, rund 50 000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

 

Die Gemeindeverwaltung ist in der Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie unsere Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese bei Ihnen darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.

 

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zur Durchführung des Mikrozensus 2024 als PDF-Dokument.