Keine Kinderreisepässe seit 01. Januar 2024

Der Gesetzgeber hat am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem es u.a. um die Abschaffung des Kinderreisepasses geht.

Seit dem 1. Januar 2024 können nun keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden!
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit noch verwendet werden.

 

 

Für Kinder (auch Säuglinge) gibt es dann nur noch die Möglichkeit, einen Personalausweis bzw. Reisepass zu beantragen.

Die Gültigkeit beträgt bei beiden Dokumenten jeweils 6 Jahre, vorausgesetzt das Kind ist auf dem gespeicherten Foto noch gut zu erkennen.

 

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

 

Nähere Infos hierzu vom Bundesinnenministerium:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html#f16125490

 

 

Gebühren Personalausweis:  22,80 EUR

Gebühren Reisepass:  37,50 EUR

 

Beachten Sie des weiteren, dass die Lieferzeit für einen Personalausweis ca. 3 Wochen, bei einem Reisepass ca. 6 Wochen beträgt.