Zu Ihrer Sicherheit wurden die Steine im Kirchweg entfernt und
Halteverbotsschilder mit Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" aufgestellt.
Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist ein Seitenstreifen der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße (VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 5). In diesem Fall die daneben befindliche Wiese.
Um die Sicherheit auch für Fußgänger und spielende Kinder zu gewährleisten, appelieren wir eindringlich an unsere Anwohner und Besucher, das absolute Halteverbot einzuhalten.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, das wir den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern auch im Kirchweg mit der Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs - insbesondere bei Veranstaltungen - beauftragt haben.