Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 für den Ortsteil "Unterjettenberg" der Gemeinde Schneizlreuth

Klarstellungssatzung

Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Unterjettenberg" ist im Lageplan gekennzeichnet.

Die Klarstellungsatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Ortsteil "Unterjettenberg" der Gemeinde Schneizlreuth, ist am Tag der Bekanntmachung in Kraft getreten.