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Öffentliche Veranstaltungen

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeindeverwaltung unter Angabe von Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie  der Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vorher schriftlich  anzuzeigen. 

Die Veranstaltung bedarf der Erlaubnis wenn,

  •  es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt,
  •  die Wochenfrist für die Anzeige nicht eingehalten wird,
  •  mehr als 1000 Besucher zu erwarten sind und die Veranstaltung außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll.

Planen Sie bei Ihrer Veranstaltung den Ausschank von alkoholischen Getränken, benötigen Sie eine sogenannte Gestattung. Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

 

Findet die Veranstaltung auf öffentlichen Straßen oder Plätzen statt, bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Straßenverkehrsrechtliche Anordnung § 45 StVO

 

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Gerne unterstützt Sie unser Ordnungsamt bei der umfassenden Antragstellung. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig dorthin.