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Offenes Feuer

Beim Entfachen von offenen Feuern sind neben Brandschutz und sicherheitsrechtlichen Aspekten weitere Vorschriften und Handlungsempfehlungen zu beachten.

 

Wenn sie im Gemeindegebiet Schneizlreuth ein offenes Feuer abbrennen möchten,

melden Sie ihr Feuer spätestens 7 Tage vorher bei der Gemeinde an.

Verschiebt sich der Termin aufgrund von Wetterbedingungen, machen Sie bitte eine Änderungsanzeige.

 

Im angehängten Merkblatt des Landratsamtes Berchtesgadener Land finden Sie die wichtigsten Regeln

und Vorschriften zum Entfachen von offenen Feuern.

 

 

 

 

 

  • PDF (164.32 KB)
  • Stand: 30.04.2021 09:49

weiterführendes PDF: Anzeige "Offenes Feuer" Anzeige "Offenes Feuer"

Wer ein offenes Feuer entfachen möchte, muss diese Anzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben mindestens 3 Tage vor dem Ereignis bei der Gemeinde einreichen.

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  • PDF (1.55 MB)
  • Stand: 25.01.2021 20:53

weiterführendes PDF: Merkblatt "Offenes Feuer" Merkblatt "Offenes Feuer"

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:

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