Ein elektronischer Widerspruch kann auch absenderbestätigt nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes eingereicht werden. Das nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes versendete elektronische Dokument darf elektronisch signiert sein.
Die zu übersendenden Dateien sollen eine möglichst geringe Größe aufweisen, maximal 20 MB. Ein eingescannter Text muss gut lesbar sein. Aufgrund zu schwacher oder unscharfer Schrift nicht oder nur äußerst schwer lesbare Texte werden beanstandet. Dadurch können Fristen versäumt werden.
Für die Dateinamen gilt:
- max. 60 Zeichen
- keine Kommata, Umlaute, Sonderzeichen oder ausländische Zeichen
- nur ein „.“ (Punkt) unmittelbar vor der Dateiendung (z.B. „.pdf“)
- sollen einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulassen („sprechender Dateiname“, z.B. Widerspruch_Mustermann_Gemeinde XY.pdf)