Alle Führerscheinbesitzer mit unbefristeten Kartenführerscheinen ab Ausstellungsdatum 01.01.1999 sind aufgerufen, ihre Führerscheine nun gestaffelt umzutauschen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag kann im Landratsamt oder über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Bitte vereinbaren Sie hierfür sowohl beim Landratsamt Berchtesgadener Land als auch bei uns auf der Gemeinde vorab einen Termin.
Ebenso ist eine Online-Antragstellung möglich unter: >> Landkreis Berchtesgadener Land (buergerservice-portal.de) <<
Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind wie folgt gestaffelt umzutauschen:
Ausstellungsjahr: |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Welche Unterlagen sind erforderlich?
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Reisepass oder Personalausweis
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aktuelles biometrisches Passbild
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Unterschrift für den Kartenführerschein (erfolgt bei Antragstellung vor Ort)
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vorhandener Führerschein im Original
Weitere Infos erhalten Sie beim Landratsamt Berchtesgadener Land:
>> Aufruf: Führerscheine jetzt tauschen - Landratsamt BGL (lra-bgl.de) <<
Hinweis: Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, sind von der Regelung bis zum 19.01.2033 ausgenommen (sowohl bei Papier- als auch Kartenführerscheinen).
Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, können bis 2033 selbst entscheiden, ob Sie nach dem 19.01.2033 noch von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten oder nicht.