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24.11. 2024
Beschreibung:  

Kirche vor Ort ermöglichen - Gehen Sie wählen!

Wahlberechtigt sind Personen,

  • die der römisch-katholischen Kirche angehören,
  • ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (Art. 11 GStVS).

 

Ihre zuständigen Wahllokale am Sonntag, 24. November 2024:

  • 09:00 – 12:00 Uhr in der Kirche „Maria Hilf“ in Schneizlreuth

  • 08:00 – 12:00 Uhr im Rathaus in Weißbach a.d.A.


In ganz Bayern werden die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchensteuerzahler:innen und die Kirchenstiftung (Pfarrei) rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei.
 
Die Kirchenstiftung ist die Rechtsträgerin der Pfarrgemeinde und damit z.B. Eigen­tümerin unserer kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus usw.) und Arbeitgeberin der Menschen, die bei der Pfarrei angestellt sind (z. B. Mesner, Hausmeisterin, Pfarrsekretärin, Reinigungskräfte, pädagogisches Personal unserer Kindertagesstätte oder Kirchenmusiker).

Durch die Kirchenverwaltung und ihre Entscheidungen wird die Kirchenstiftung handlungsfähig. Die Kirchenverwaltung ermöglicht Kirche vor Ort und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher.
 
Nähere Infos unter >> Kirchenverwaltungswahlen 2024 - Allgemeines und Infos <<

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Termin:  
Kategorie:   Kirche
Ort:   "Maria Hilf" Kirche in Schneizlreuth bzw. Rathaus in Weißbach a.d.A.
Kirche vor Ort ermöglichen - Gehen Sie wählen!
Wahlberechtigt sind Personen,
die der römisch-katholischen Kirche angehören,
ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben und
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (Art. 11 GStVS).
 
Ihre zuständigen Wahllokale am Sonntag, 24. November 2024:
09:00 – 12:00 Uhr in der Kirche „Maria Hilf“ in Schneizlreuth
08:00 – 12:00 Uhr im Rathaus in Weißbach a.d.A.
In ganz Bayern werden die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchensteuerzahler:innen und die Kirchenstiftung (Pfarrei) rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenstiftung ist die Rechtsträgerin der Pfarrgemeinde und damit z.B. Eigen­tümerin unserer kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus usw.) und Arbeitgeberin der Menschen, die bei der Pfarrei angestellt sind (z. B. Mesner, Hausmeisterin, Pfarrsekretärin, Reinigungskräfte, pädagogisches Personal unserer Kindertagesstätte oder Kirchenmusiker).Durch die Kirchenverwaltung und ihre Entscheidungen wird die Kirchenstiftung handlungsfähig. Die Kirchenverwaltung ermöglicht Kirche vor Ort und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher.
 
Nähere Infos unter >> Kirchenverwaltungswahlen 2024 - Allgemeines und Infos